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Strava-Bedingungen für Geschenke

Datum des Inkrafttretens: 1. November 2024

Geschenkmitgliedschaften können nur für eine einmalige jährliche Strava-Web-Mitgliedschaft eingelöst werden. Geschenkmitgliedschaften werden nicht automatisch verlängert. Geschenkmitgliedschaften sind ausschließlich digital; es gibt keine physische Karte. Geschenkmitgliedschaften sind gekaufte Mitgliedschaften, haben keinen Barwert und können nicht gegen Bargeld oder Guthaben eingelöst werden. Geschenkmitgliedschaften müssen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf eingelöst werden, danach werden sie ungültig. Wenn der Empfänger der Geschenkmitgliedschaft bereits Web-Mitglied ist, kann das Geschenk jederzeit vor dessen Ablauf eingelöst werden, wodurch sich die Laufzeit der bestehenden Mitgliedschaft um 12 Monate verlängert. Danach wird dem Mitglied der jeweils aktuelle Mitgliedschaftspreis in Rechnung gestellt, sofern die automatische Verlängerung gewählt wurde. Durch die Einlösung des Geschenks werden die zuvor gewählten Einstellungen für die automatische Verlängerung nicht geändert. Wenn der Empfänger einer Geschenkmitgliedschaft eine Mitgliedschaft über den App Store oder Google Play abgeschlossen hat, muss die aktuelle Mitgliedschaft gekündigt und das Ende des Abrechnungszyklus abgewartet werden, um das Geschenk einzulösen. Der Erwerb und die Nutzung von Geschenkmitgliedschaften unterliegen den Strava-Nutzungsbedingungen, in die diese Bedingungen für Geschenke durch Verweis aufgenommen werden.

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